Sonntag, Juli 17, 2005

Fly away

Hitzestau noch nachts. Atmen klebt. Das Fenster weit offen, hoch über der Straße. Die Fliege findet den Weg hinein trotzdem. Surrt wie ein Miniaturmofa. Stürzt sich in verengenden Strudelkreisen abwärts auf reglos daliegende, schwitzende Nacktheit. Sucht sich das linke Schulterblatt als Landeplatz aus. Kitzeln. Die rechte Hand schlägt überquer zu. Nicht schnell genug. Der Flug geht weiter. Sirrend, schwirrend, plötzlich mit dem hektischen Timbre einer Elektrozahnbürste. Neuerlicher Landungsversuch nun auf dem Ohr. Die Hand zuckt, traut sich aber nicht zuzuschlagen. Sich selbst ohrfeigen? Nein! Epileptisches Kopfzucken, Fliege abgeschüttelt. Die Flügel sausen wieder. Rundflug durchs Zimmer, links, rechts, vor, zurück, der Weg ist das Ziel. Auf dem Weg liegt der rechte Oberarm. Fliege an Oberarmtower: "Erbitte Landeerlaubnis." Oberarmtower an Fliege: "Erlaubnis nicht erteilt." Fliege an Oberarmtower: "Mir doch ejaal, ich geh hier trotzdem runter." Oberarmtower an Fliege: "Sei gewarnt, das wird kein Zuckerschlecken!" Die Beine setzen auf, die Facettenaugen blicken hektisch in alle Richtunge. Die linke Hand schlägt zu. Der Facettenblick kommt zu spät. Klatsch! Der Fluch ist gebannt, der Flug ist zu Ende. Schließlich Stille.

3 Wortmeldung(en):

Anonymous Anonym meint...

wir hoffen sie auch bald wieder bei uns an bord begrüssen zu dürfen.

17/7/05 13:50

 
Anonymous Anonym meint...

StGB § 32 Notwehr
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden

(1957, Grundausbildung bei der Bundesmarine. Nicht schlecht, wa?)

17/7/05 17:48

 
Blogger Oles wirre Welt meint...

Klasse! Jeglicher Tatbestand der Notwehr war in meinen Augen erfüllt. Danke für die aufschlussreiche Rechtsbelehrung.

17/7/05 19:00

 

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